Kann man ein Markenlogo auf der Webseite einbinden?
Auf diese Frage würde ich sofort mit NEIN antworten, denn das Logo gehört mir nicht und die Verwendung eines Logos unterliegt meistens Bedingungen. Das liegt am Sinn und Zweck eines Logos. Der Markeninhaber hat eine genaue Vorstellung von seinem Produkt und damit verbunden ist auch der Markenauftritt.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme, denn wenn ein Hersteller sein Produkt in Europa in den Verkehr gebracht hat, dann tritt gemäß § 24 Markengesetz die sog. „Erschöpfung“ des Markenrechts ein. Dadurch muss der Hersteller es seinem Handelspartner ermöglichen, dass dieser die Produkte auch entsprechend verkauft und anbieten kann. Er kann es Ihnen also nicht mehr verbieten, die Marke oder den Produktnamen zu verwenden, sofern es dazu dient die Ware oder Dienstleistung zu bewerben und zu verkaufen. Es gibt dir also die Möglichkeit deine Markenare mit den entsprechenden Logos anzubieten und zu bewerben. Eine explizite Zustimmung des Markeninhabers entfällt dadurch.
Warum achten Markeninhaber darauf wie ihr Markenlogo verwendet wird?
Hierzu ein praktisches Beispiel: ein großer Mobilfunkanbieter hat einen Vertrag mit einem Serviceprovider geschlossen um seine Mobiltelefone zu vertreiben. Beide Parteien haben sich auf Mengen und Verkaufspreise geeinigt um einen gewisses Preisniveau durchzusetzen. In diesen Verträgen ist klar festgeschrieben mit welchen Bildern und Logos geworben werden darf. Das macht auch Sinn, denn nur so ist zu gewährleisten, dass der Endkunde weltweit die gleichen Werbekampagne wahrnimmt. In der Regel sind genaue zeitliche Abläufe für die Nutzung der jeweiligen Logos oder Produktbilder festgelegt. Der Markeninhaber möchte z. B. ab einem bestimmten Zeitpunkt das Vorgängermodell nicht mehr bewerben. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass man mit dem Markeninhaber kommuniziert.
Manche Firmen haben einen eigenen Download-Bereich um Logos und Produktbilder herunter zu laden. Dort sind in der Regel auch die Beschreibungen hinterlegt unter welchen Voraussetzungen man die Bilder und Logos verwenden darf. Dort ist oft auch festgeschrieben, in welchem Zeitfenster und in welchen Medien die Dateien, Texte oder Bilder eingesetzt werden dürfen.
Wann droht eine Abmahnungen eines Markeninhabers weil man sein Markenlogo verwendet?
Diese Frage ist einfach zu beantworten: “…immer dann wenn man dem Markenimage schadet!”
Im Fall unsere Mobiltelefone wäre das so, wenn ich die Mobiltelefone zu Billigpreisen anbieten würde und damit dem Produktansehen schaden würde. Ein klassischer Fall ist auch, wenn ich kompatibles Zubehör zu günstigeren Preise für diese Marke vertreiben möchte. Wenn ich dann das Markenlogo verwende, dann suggeriere ich dem Endverbraucher, dass es die gleiche Anforderungen der Premiummarke entspricht und dadurch täusche ich den Verbraucher vermutlich. Außerdem ist es schädlich für die Marke, denn das billigere Alternativ-Zubehör stört den eigenen Abverkauf!
Mein Tip wenn man ein Markenlogo oder Produktbilder verwenden möchte
Generell ist durch die europäische Gesetzgebung die Verwendung der Logos und Produktbilder erlaubt! Zumindest wenn Sie dieses Markenprodukt selber vertreiben, zum Beispiel in Ihrem Online-Shop.
Ich persönlich rate meinen Kunden immer mit den Markeninhabern zu kommunizieren. Das hat sogar Vorteile, denn zum Einen schaffen Sie sich eine Rechtsgrundlage und zum Anderen können Sie vermutlich auf bessere Logos und aktuelle Bilder im Download-Bereich des Markeninhabers zugreifen.
Ich rate dir dringend davon ab Logos oder Bilder aus dem Internet herunterzuladen. Vor allem deshalb weil nicht einfach zu ermitteln ist von wem diese sind und ob diese überhaupt verwendet werden dürfen. Außerdem wollen Sie doch kein veraltetes Logo oder Produktbild verwenden – oder?
Für Produktbilder habe ich einen guten Tip für dich:
Am allerbesten fotografierst du die Produkte in deinem Geschäft, deiner Praxis, im Büro oder deiner Werkstatt selber. Wie du das am Besten machst und welchen tollen Marketing-Effekt das hat erfährst du in diesem Blogbeitrag:
Warum du Produkte lieber selber fotografieren solltest
“Bitte bedenke, dass diese Aussagen keine rechtsverbindlichen Aussagen sind, denn ich bin kein Markenanwalt, vielmehr ist das nur mein persönlicher Wissensstand!”