Wir alle wussten es schon seit Monaten oder sollten es zumindest: die DSGVO kommt! Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, tritt am 25. Mai 2018 in Kraft!
Ich habe mich deshalb entschlossen, meinen Lifestyle Blog der gleichzeitig auch als Travel- und Fotoblog zu sehen ist, lieber erst einmal abgeschaltet! Warum? Ganz einfach: das Risiko als Blogger und Fotograf eine Abmahung oder ähnliches zu erhalten ist mir eindeutig zu hoch!
Mit dieser Entscheidung stehe ich allerdings in diesen Tagen nicht alleine da, denn andere Blogger überlegen sich auch gerade ob das Nutzen- Risikoverhältnis noch stimmt.
Was sind meine persönlichen Gründe den Blog wegen der DSGVO zu löschen?
Mein Blog waren immer mit sehr viel Bildmaterial ausgestattet. Im meinen ca. 60 Blogbeiträgen waren über 800 Bilder veröffentlicht. Dabei sind natürlich sehr viele Fotos dabei auf denen Personen zu sehen sind. Bis jetzt war das kein Problem, denn die Abgebildeten waren, nach alter Rechtsauffassung, sogenanntes “Beiwerk”. Das bedeutet, dass die Sehenswürdigkeit den Hauptaugenmerk und den Großteil des Bildes ausmacht. Die umherstehenden Personen auf dem Bild nennt man einfach “Beiwerk”. In der Welt der analogen Fotografie war das auch kein Problem, allerdings mit der Zoomgfähigkeit digitaler Bilder und den Bilddaten, wie Ort oder Uhrzeit heutzutage, gibt es ganz andere Möglichkeiten. Das wiederum bedeutet, dass jede dieser abgelichteten Personen ein Recht hat mich abzumahnen. Dass keine schriftliche Einverständniserklärung von den Abgebildeten vorliegt, liegt in der Natur der Sache. Man kann ja schlecht vor dem Kolosseum in Rom erst alle Touristen nach einer schriftlichen Genehmigung fragen, oder? Abgesehen davon, dass man die so gewonnen Daten wiederum nach den Vorschriften der DSGVO verarbeiten und sicher muss!
Welche Folgen die neue Gesetzeslage ab dem 25.05.2018 das für die Event- und Street-Fotografie hat beschreibe ich in meinem Blogbeitrag:
Ist eine Eventfotografie mit DSGVO noch möglich?
Wird unsere Online-Welt mit der DSGVO jetzt besser oder langweiliger?
Diese Frage ist recht komplex und auch gar nicht so einfach zu beantworten. Fact ist, dass es zwei Seiten der Medaille gibt. Vermutlich werden einige sich jetzt ein bisschen mehr überlegen welche Bilder sie ins Netzt stellen, das ist auch gut so.
Andererseits bin ich mir nicht sicher ob die Leute die komplimentierende und peinliche Bilder ins Netz gestellt haben damit aufhören. Ich bezweifle nämlich, dass diese Personengruppe irgendetwas von der DSGVO mitbekommen hat.
Eines bleibt nach dem ganzen Aufwand allerdings zu hoffen, wenn jemand ein berechtigtes Interesse daran hat, dass sein peinliches Bild gelöscht werden sollte, dann hat derjenige ab dem 25.05.2018 sicherlich mehr Rechte und das ist sehr gut und auch lange überfällig!
Auf der anderen Seite werden sicherlich einige Interessante Bildreportagen von Reisen und Sehenswürdigkeiten leiden. Denn schon jetzt fragt sich eine gute Bloggerin oder Blogger welches Foto veröffentlicht wird und welches nicht. Die Gesichter aller Touristen vor dem Kolosseum in Rom zu verpixeln ist auch keine Alternative!
Ich bin gespannt was passiert, denn eines ist jetzt schon klar: die Heerscharen von Abmahnanwälten werden sich diese Möglichkeit sicher nicht entgehen lassen!