Wie ist das jetzt rechtlich mit der DSGVO und der Eventfotografie? Wenn man z. B. über ein Autorennen berichten will? Müsste man vorab von allen Personen auf der Tribüne eine schriftliche Einwilligung einholen? Darf man die Leute überhaupt noch fotografieren? Und wie verhalte man sich ab dem 25.05.2018 als Fotograf und Blogger?
Kann man auf einer Veranstaltung trotz der DSGVO noch fotografieren?
Klar ist, dass ich schon immer Rechte an meinem Bild habe. Allerdings wurden die oftmals zu Gunsten des Künstlers, hier zu Gunsten des Fotografen, eingeschränkt. Bei solchen Veranstaltungen sprach man von “Beiwerk”, also von Personen die zwar auf dem Bild zu sehen sind, allerdings wurde das Foto wegen etwas anderen geschossen. Die abgebildeten waren halt zufällig auf dem Bild zu sehen. Man sprach auch von Gruppen in der Öffentlichkeit oder auf eben solchen Veranstaltungen. Denn jedem sollte klar sein, dass wenn er auf einer öffentlichen Veranstaltung ist, dass er unter Umständen auch auf einem Bild zu sehen ist.
Anders ist es wenn das Foto wegen genau dieser Person gemacht wurde. Wenn also das zentrale Bildmotiv der Grund des Fotos ist, dann benötigt man eine schriftliche Einverständnisserklärung von der Person. Aber die Person kann zukünftig ihre Einwilligung jederzeit widerrufen!
Ist der “Fotografen- und Blogger-Codex” jetzt veraltet?
Ich persönlich habe immer an die journalistischen Vorgaben oder an den “Fotografen-Codex” gehalten. Das bedeutet, dass Personen nur dann im Bild zu sehen waren, wenn diese nur als “Beiwerk” vor einer Sehenswürdigkeit zu sehen sind oder unkenntlich gemacht wurden. Das war bisher auch gut so und hat offensichtlich ausgereicht. Zumindest kann ich sagen, dass in den ganzen Jahren nicht einmal eine Aufforderung erhalten habe ein Bild zu entfernen.
Big Brother is watching you?!
Allerdings hat sich viel in den technischen Möglichkeiten verändert. Pixel kann man mit einem Tool wieder entfernen und die Bilddaten die in einem Foto hinterlegt sind verraten viel. Im Foto ist festgeschrieben wann und wo das Foto entstanden ist und welche Kamera und welche Belichtung etc. verwendet wurde. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Bildqualität, denn mit Hilfe der Gesichtserkennung kann man so einiges anstellen.
Jetzt könnte man argumentieren, dass es ja sowieso eine öffentliche Veranstaltung ist, aber so einfach ist das nicht. Wenn wir einmal bei dem Beispiel des Autorennens bleiben, dann bedeutet das ja, dass alle Überwachungskameras in der Hand des Veranstalters und dessen Security-Firma liegen und entsprechende Datenschutzvorschriften unterliegen. Wenn die Polizei darauf zu greifen möchte, dann benötigt diese eine richterliche Anordnung, zumindest nach unserem Rechtsverständnis.
Natürlich stellt sich irgendwann dann auch mal die Frage nach dem Datenschutz in und sozialen Median und im Internet im allgemeinen. Denn wenn wir alle unsere ganzen Bilder vom Autorennen bei unserem Internetdienstleister in die Cloud hochladen und dass noch in voller Pixelstärke, dann könnten man diese ja auch mal gleich analysieren – oder?
Fact ist jetzt also, dass der einzelne Fotograf sich genau überlegen muss, was und wen er fotografiert und dann eventuell veröffentlicht. Fact ist aber auch, dass ein riesiges Heer an Hobbyfotografen überall mit dem Handy wirklich alles festhält und ins Internet stellt.
Hochzeitsfotografie nach Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
Das wird lustig, wenn der Hochzeitsfotograf vor der Hochzeit erst einmal von allen gästen eine schriftliche Einwilligung einhält. Die Personen, die keine Einwilligung geben, muss man vielleicht einen Anstecken mit einem durchgestrichenen Fotoapparat oder etwas Ähnlichen anstecken, damit man weiß wen man später Wegpixeln muss.
Das werden dann sicherlich tolle Bilder von der Trauung und der Feier danach wenn jeder Zweite unkenntlich gemacht wurde!